In vorgerücktem Alter kann es vorkommen, dass eine gefestigte Zahnprothese (Brücke) wegen der übriggeblibenen wenigen Zähne nicht zu verfertigen ist. In diesem Fall ist eine herausnehmbare Prothese einzusetzend. An die Kronen oder Implantate, die auf die übriggebliebenen Zähne gefertigt werden, wird der herausnehmbare Teil mit einem feinmechanischen Instrument unter dem Gebiss gefestigt. Teilprothese wird im Falle von einigen fehlenden Zähnen, Vollprothese im Falle von totalem Zahnmangel verfertigt.

Die heutigen Prothesen sehen schon äußerst natürlich aus, werden unter weitgehender Beachtung der Gesichtscharakteristik der Patienten gestaltet. Der Zahntechniker kann die ausnehmbare Prothese mit beliebiger Farbe und Form so verfertigen, dass die zu den originellen Zähnen äußerst ähnlich wird.

Aus welchem Material bestehen die ausnehmbare Prothesen?

Die Prothese besteht aus einer Grundplatte aus Kunststoff, Metall, oder aus der Kombination der beiden, die den Gaumen in vollem Maße bedeckt, aus einem Kunstgaumen, der die Farbe des eigentlichen Gaumens imitiert, und die Prothese hält, beziehungsweise besteht aus künstlichen Zähnen. Die künstlichen Zähne werden so gestaltet, dass sie sich den eigentlichen Zähnen in Farbe und Form am meisten angleichen. Zu der Fixierung der Prothese wird ein Verankerungsinstrument (z. B. Klammer oder Teleskopform) verwendet.

Was ist der Unterschied zwischen einer Voll- und einer Teilprothese?

Die Vollprothese wird auf Ersetzung aller Zähne des oberen oder unteren Gebisses angewendet, eine Teilprothese wird als Füllung von Zahnlücken angefertigt. Die Prothese wird an die vorhandenen Zähne mit Klammern, oder mit verdeckter Verankerung gefestigt, fixiert. Zur Fixierung braucht man oft Kronen auf die vorhandenen Zähne zu setzen.

Wie wird die Prothese in den Mund fixiert?

Die einfachste und billigste Lösung ist die Prothese mit Klammer: der Klammer umschließt einen noch bestehenden Zahn oder eine Krone, die auf einen noch bestehenden Zahn gesetzt wurde, und so fixiert er die Prothese.

Schubprothese wird im Falle von Bestehen der vorderen Zähne und von Mangel der hinteren Zähne angewendet. Auf die vorderen Zähne wird eine fixierte Brücke verfertigt, am beiden Ende dieser Brücke befindet sich je eine Schiene, in diese Schienen wird der herausnehmbare Teil eingeschoben.

Im Falle der Teleskopprothese wird auf die bestehenden Zähne eine Kegel-oder Zylinderform gefertigt, auf derer die Form des ausnehmbaren Teiles geschoben wird.

Wenn kein einziger Zahn übriggeblieben ist, wird ein in vollem Maße herausnehmbare Vollprothese gefertigt. Damit sie stabil wird, können künstliche Wurzel eingepflanzt werden. Der herausnehmbare Teil wird von der Kunstwurzel verankert. Die Benutzung von dieser Prothese ist viel tragbar, als die von einer herausnehmbaren Prothese ohne Verankerung.

Wie wird die Prothese verfertigt?

Der Verfertigung einer Prothese geht immer eine Konsultation und eine gründliche Untersuchung voran. Zum ersten Mal werden Abdrücke von dem Kiefer genommen. Aufgrund der Abdrücke wird im zahntechnischen Labor ein Gipsmodell angefertigt, das das nächstemal ausprobiert wird, dann werden die Grenzen der Prothese und die Stellen der Klammer angezeichnet. Aufgrund dessen verfertigt das zahntechnische Labor die Grundplatte. Sie wird auch erprobt, dann wird ihre Stabilität, die Zähne, der Kunstgaumen kontrolliert, und der Patient/die Patientin kann auch die Prothese überprüfen. Da kann noch die Position, die Stellung , die Größe und die Form der Zähne modifiziert werden. Die Verfertigung der endgültigen Prothese erfolgt nur, wenn auch der Patient/die Patientin mit dem Ergebnis in vollem Maße zufrieden ist.

Wie dauerhaft ist eine zahnmedizinische Prothese?

Wegen der Veränderungen, die im Mund erfolgen, ist es empfehelenswert alle 8 Jahre eine neue Prothese anfertigen zu lassen.